Leistungen

Projektentwicklung

 

In der Projektentwicklung werden die Faktoren Standort, Projektidee und Kapital miteinander so kombiniert, dass eine rentable, wirtschaftlich nachhaltige Investition gewährleistet werden kann.

 

 

Generalplanung

= Architekturplanung + Fachplanungen

 

In der Generalplanung werden die einzelnen Fachbereiche der Planung in einem Parket mit einer zentralen Steuerung abgewickelt. So kann eine termingerechte, qualitativ hochwertige integrale Planung gewährleistet werden.

 

Sind Fachbereiche wie Statik, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik oder Brandschutz nicht erforderlich oder bereits vergeben, kann auch eine klassische Architektur-/ Objektplanung abgewickelt werden.

 

 

Projektmanagement

= Projektleitung + Projektsteuerung

 

Das Projektmanagement bildet mit den Teilbereichen Projektleitung und Projektsteuerung die zentrale Steuereinheit eines Projektes und kombiniert die Gesamtheit aller Leitungsaufgaben für die Abwicklung komplexer Bauprojekte.

 

Die Projektsteuerung umfasst die Leistungen in den übergeordneten Bereichen: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation, Qualitäten und Quantitäten, Kosten und Finanzierung sowie Termine und Kapazitäten.

 

Die Projektleitung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Projektbeteiligten und bildet als Hauptentscheidungsebene, neben dem Auftraggeber, die wichtigste Funktion in einem Bauprojekt.

 

 

Baumanagement

= Örtliche Bauaufsicht I Baubegleitung

 

Die Örtliche Bauaufsicht fungiert als Bindeglied zwischen dem Projektleiter bzw. dem Auftraggeber, dem Architekten und den ausführenden Firmen vor Ort auf der Baustelle. Neben der Organisation regelmäßiger Besprechungskreise und der entsprechenden Dokumentation zählen in erster Linie die Kernthemen: KOSTEN, TERMINE und QUALITÄTEN zu ihren Hauptaufgaben.

 

Die Baubegleitung stellt eine reduzierte Form des Leistungsbildes der örtlichen Bauaufsicht dar und hat sich vorwiegend im Segment des Einfamilienhausbaues etabliert.

 

 

Begleitende Kontrolle

 

Die Begleitende Kontrolle fungiert als sekundäres Kontrollorgan für den Auftraggeber, insbesondere hinsichtlich betriebswirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Agenden. Hier steht vor allem eine aktive Beratung sowie die Früherkennung bei Abweichungen der wesentlichen Projektziele (KOSTEN und TERMINE) mittels Soll-Ist-Vergleichen und einem entsprechenden Berichtswesen im Vordergrund.

 

 

Planungskoordination I Baustellenkoordination

 

Der Planungs- und Baustellenkoordinator ist gemäß § 3 BauKG verpflichtend vom Auftraggeber zu bestellen, sobald auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend ArbeitnehmerInnen mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Das österreichische Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG), setzt die EU-Baustellenrichtlinie zur Vermeidung von Unfällen bei Bauarbeiten um.

 

Als Kernthemen sind hier die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und die Unterlage für spätere Arbeiten bzw. die Umsetzung der in diesen Unterlagen festgelegten Maßnahmen und die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften während der Bauabwicklung zu sehen.

 

 

Gutachten

 

Die ÖNORM B1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen, Grundlagen und Checklisten“, stellt für die Eigentümer von Wohngebäuden und besonders für Hausverwaltungen ein ideales Instrument dar, um Schäden und mögliche Gefahrenquellen früh zu erkennen und die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen vorausschauend planen zu können.

 

Aufbauend auf die Gutachten der Objektsicherheitsüberprüfungen gemäß ÖNORM B1300 werden Sanierungskonzepte erstellt, die dem Auftraggeber einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten ermöglichen. Parallel dazu können in die Sanierungskonzepte auch die Maßnahmen für eine umfassende Sanierung als Entscheidungsgrundlage für den Eigentümer eingearbeitet werden.